3 Versicherungsfragen im Winter
Zusammenfassung:
Jeder, der schon einmal auf dem Eis ausgerutscht ist, weiß, dass es schöneres gibt. Manchmal kann es aber auch zu einem Unfall oder Verletzungen kommen. Dafür ist nicht nur eine Unfallversicherung, sondern auch eine Haftpflichtversicherung nützlich. Aber warum? Dies und zwei weitere Versicherungsfragen im Winter beantworten wir in diesem Beitrag.
Wer zahlt beim Ausrutschen auf Eis?
Je nachdem, ob du selbst ausrutschst, oder ob du für den Sturz einer anderen Person verantwortlich bist, sind unterschiedliche Versicherungen für die Leistung verantwortlich.
1. Jemand rutscht vor deinem Haus aus
Die Pflicht Gehwege oder Einfahrten von Schnee und Eis zu befreien, hat in der Regel der Hauseigentümer.
Rutscht jemand aus, weil die entsprechende Person ihre Pflicht vernachlässigt hat, haftet diese Person für den entstehenden Schaden. Ohne eine Haftpflichtversicherung kann dies unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen. Bist du der Eigentümer und Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder besitzt ein unbebautes Grundstück, benötigst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für die Schäden an Dritten aufkommt. Vermietest du dein Wohneigentum nicht, reicht die private Haftpflichtversicherung für diesen Schutz aus.
2. Du rutschst auf dem Weg zur Arbeit aus
Während der Arbeit, der Schule oder der Uni schützt dich die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch für den Hin- und Rückweg.
3. Du rutschst in der Freizeit aus
In der Freizeit bist du nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Hier kann lediglich eine private Unfallversicherung helfen. Ausrutschen ist aber auch nur dann als Unfallursache mit abgedeckt, wenn du den Baustein „Eigenbewegung“ mitversicherst.
Ist mein Haus vor Schäden durch Schnee abgesichert?
Schneemassen können ein Haus in Mitleidenschaft ziehen. Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Haus und dessen Bestandteile – allerdings nur vor den vertraglich versicherten Gefahren.
Schneemassen und Lawinen zählen im Gegensatz zu Feuer und Leitungswasser zu den Elementargefahren. Kommt es durch solche zu Schäden an deinem Haus, leistet der Versicherer nur dann, wenn die Elementarversicherung in deiner Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Dieser Baustein ist in den meisten Tarifen nicht standardmäßig integriert und erhöht den von dir zu zahlenden Versicherungsbeitrag. In Gegenden, in denen es regelmäßig zu starkem Schneefall oder anderen Naturkatastrophen, beispielsweise Hochwasser oder Erdbeben, kommt, solltest du die Elementarversicherung unbedingt in deinen Versicherungsschutz aufnehmen.
Bist du dir unsicher, ob du eine Elementarversicherung hast oder überhaupt brauchst? Unsere Versicherungsexperten beraten dich individuell rund um den Schutz deines Hauses.
Erlischt mein Versicherungsschutz bei Sommerreifen im Winter?
Manchmal kommt der Winter schneller als man merkt. Sommerreifen im Winter stellen allerdings nicht nur ein sicherheitstechnisches, sondern auch ein rechtliches Risiko dar. Laut Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld von mindestens 60 € fällig, wenn du mit Reifen fährst, die „nicht den Wetterverhältnissen angepasst waren“*. Es herrscht nämlich keine generelle, sondern eine wetterbedingte Winterreifenpflicht. Bei Witterungsverhältnissen wie Eis oder Schnee zu fahren, ist nur dann erlaubt, wenn dein Auto die entsprechenden Reifen hat.
Dementsprechend beeinflusst die Wahl der Reifen auch deinen Versicherungsschutz. Fährst du im Winter mit Sommerreifen und es kommt dabei zu einem Schaden, wertet die Versicherung dies als grob fahrlässiges Verhalten und kann ihre Leistung kürzen oder verweigern. Egal, ob du fahrlässig warst, oder nicht – die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet auch bei Fahrlässigkeit, damit die Geschädigten nicht unter deinem Fehler leiden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Versicherer diese Zahlungen allerdings im Anschluss von dir zurückverlangen.
Halte dich also besser an die O-bis-O-Regel und fahre von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Ganzjahresreifen passen übrigens zu jedem Wetterverhältnis.
*Quelle: Bußgeldkatalog 2019