Privathaftpflichtversicherung

Alltag

Privathaftpflichtversicherung

  • Reguliert Schäden, zu deren Begleichung du gesetzlich verpflichtet bist
  • Basisschutz versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Geringe monatliche Kosten für essenziellen Schutz
Details zu Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtver­­sicherung zusammen­­gefasst:

Schadensbegleichung

Die Privathaftpflichtversicherung kommt im Schadensfall für entstehende Forderungen auf. Dadurch bietet sie dir eine unverzichtbare finanzielle Absicherung.

Zusatzleistungen

Über verschiedene Zusatzleistungen kannst du die Haftpflichtversicherung individuell auf dich und deine Bedürfnisse abstimmen.

Ist die Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Es ist schnell geschehen – du willst ein Foto mit dem Smartphone eines Freundes machen und es fällt dir runter. Der Geschädigte, in diesem Fall dein Freund, hat gesetzlichen Anspruch darauf, dass du für die Schadensregulierung aufkommst. Bei teureren Gegenständen oder sogar Personenschäden können plötzlich Summen in unvorhersehbarer Höhe entstehen.

Die Privathaftpflicht reguliert diese Schäden für dich und ist daher eine dringend empfohlene Schutzmaßnahme für Jeden!
Neben den Basisleistungen (Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden) sind individuelle Zusatzleistungen möglich.

Außerdem bietet eine Privathaftpflicht dir „passiven Rechtsschutz“, wenn unberechtigten Forderungen nach Schadensersatz bestehen.

Was sollte ich bei meiner Privathaftpflichtversicherung beachten?

Ist der Abschluss deiner Privathaftpflicht bereits mehr als vier Jahre her, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ein neuer Vertrag deutlich besseren Schutz bietet. Deshalb solltest du unbedingt den Versicherungsschutz deines bisherigen Vertrags überprüfen.

Zudem entstehen, in der sich stets verändernden Welt, immer wieder neue Risiken. Hast du beispielsweise eine versicherungspflichtige Drohne, dann kannst du diese in vielen Privathaftpflichtverträgen mitversichern!

Eine Überprüfung empfehlen wir dir, wenn sich deine Lebenssituation verändert, sprich, wenn du Nachwuchs bekommst, dir einen Hund anschaffst oder einen Auslandsaufenthalt planst.

Spartipp für Paare!

Sofern du mit deinem Partner/deiner Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt lebst, könnt ihr durch die Zusammenführung zweier Verträge zu einem euere monatlichen Fixkosten senken. Ob ihr verheiratet seid oder nicht, spielt hierfür keine Rolle.

Hinweis: Schäden, die untereinander verursacht werden, sind in der Regel jedoch nicht versichert.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Die Privathaftpflichtversicherung bedient normalerweise die Schadensersatzansprüche Dritter. Aber was passiert, wenn ein Dritter dir einen Schaden zufügt?

Ein Problem entsteht genau dann, wenn diese dritte Person keine Haftpflichtversicherung besitzt und auch selbst nicht zu einer Zahlung in der Lage ist. An dieser Stelle greift der Zusatz der „Forderungsausfalldeckung“.

Kann die Person, die dir einen Schaden verursacht hat, nicht für eine Begleichung sorgen, zahlt deine Haftpflichtversicherung dir selbst den Schaden. Dabei zahlt sie so, als sei sie der dritte Versicherungsnehmer.

Bis es zu einer Zahlung kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bei weiteren Fragen helfen dir unsere Versicherungsexperten gerne.

Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung

Welche Zusatzleistungen gibt es in der Privathaftpflicht?

Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es viele buchbare Leistungen, mit denen dein Vertrag individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Beliebte Zusatzleistungen sind beispielsweise Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden.

Den Schlüsselverlust kannst du sowohl für private fremde Schlüssel als auch für berufliche fremde Schlüssel versichern. Verlierst du einen fremden privaten Schlüssel (bspw. den Wohnungsschlüssel deiner Freundin) oder einen fremden beruflichen Schlüssel (bspw. den Schlüssel zum Büro) zahlt deine Versicherung den Austausch der Schließanlage oder andere notwendig werdende Maßnahmen.

Braucht man als Student eine eigene Privathaftpflicht?

Normalerweise bist du als Student bei deinen Eltern mitversichert, sofern diese eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Du solltest allerdings nachsehen, ob die individuellen Risiken, die sich bei dir beispielsweise durch Auslandsaufenthalte oder Sportwettkämpfe ergeben, darin auch tatsächlich abgedeckt sind.

Unter Umständen ist eine eigene Haftpflichtversicherung oder eine Erweiterung des elterlichen Vertrags zu empfehlen.

Braucht man als Student eine eigene Privathaftpflichtversicherung

­Ty­pi­sche Fra­gen zur Privathaftpflichtversicherung (FAQ)

Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, aber dennoch unverzichtbar.

Sie leistet Schadensersatz, wenn du einem Dritten einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zufügst und schützt dich vor finanziellen Folgen in unbegrenzter Höhe.

Das Wort „Pflicht“ bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten. Wenn du keine Privathaftpflicht hast, musst du mit deinem Vermögen dafür aufkommen.

Die Deckungssumme ist der Betrag, den deine Versicherung im Falle eines Schadens maximal übernimmt. Der Versicherungsbeitrag ist bei einer niedrigeren Deckungssumme insofern meist günstiger. easymize empfiehlt, eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro zu wählen.

Meist sind Kinder auch nach dem 18. Lebensjahr noch bei ihren Eltern mitversichert, sofern diese einen „Paar- oder Familientarif“ haben und die Kinder sich noch in der Ausbildung befinden. Natürlich ist dies auch für Alleinerziehende mit einem „Single mit Kind“ Tarif möglich. Die Aufnahme der Kinder in den Versicherungsschutz kostet im Verhältnis zur Mehrleistung wenig.

Besonderheiten sind bei deliktsunfähigen Kindern zu beachten. Sind Kinder in der Haftpflichtversicherung integriert, zahlt die Versicherung den Schaden, den ein nicht schadensersatzpflichtiges Kind verursacht hat, nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern – weil diese nämlich schadensersatzpflichtig sind. Möchte man, dass Schäden deliktsunfähiger Kinder unter Aufsicht auch von der Versicherung übernommen werden, muss man die Zusatzleistung „deliktsunfähige Kinder“ in seinen Vertrag aufnehmen.

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil an einem von dir verursachten Schaden, den du selbst zahlen musst. Wählst du eine hohe Selbstbeteiligung, musst du meist einen geringeren Beitrag für die Versicherung zahlen. Auch die Länge der Laufzeit mindert die Versicherungsprämie. Bei der Frage, welche Selbstbeteiligung in deinem individuellen Fall die beste Lösung ist, stehen unsere Experten dir gerne zur Seite.

  • Personenschäden:
    Dein Verhalten führt zum Schaden an einer Person. Ein typisches Beispiel für einen Personenschaden ist, wenn du an unübersichtlicher Stelle über die Straße läufst und dadurch einen Radfahrer zu Fall bringst. Die Haftpflichtversicherung kommt dann für dessen Krankenhausaufenthalt und Schmerzensgeld, sowie für eventuelle finanzielle Folgeschäden (bspw. aufgrund dauerhafter Invalidität) auf.
  • Sachschäden:
    Dein Verhalten führt zum Schaden an einer Sache. Ein Beispiel für einen Sachschaden, für den die Versicherung aufkommt, ist die Reparatur des Handys eines Freundes, das du fallen gelassen hast.
  • Vermögensschäden:
    Vermögensschäden, die als Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen, werden von einer Haftpflichtversicherung übernommen. Dazu gehört beispielsweise der Verdienstausfall, den der Geschädigte hat, weil er ein wichtiges Treffen verpasst, oder den er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall beklagt. Diese Art der Vermögensschäden nennt man unechte Vermögensschäden.

Das Hinzubuchen von Zusatzleistungen macht die Prämie, die du zahlen musst, teurer. Daher empfehlen wir dir, genau zu überlegen, was du wirklich brauchst und dich ggf. beraten zu lassen. Typische Zusatzleistungen sind beispielsweise Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden.

Bedeutungen und Beispiele ausgewählter Zusatzleistungen:

  • Schlüsselverlust:
    Beispiel: Du verlierst einen fremden privaten Schlüssel (bspw. den Wohnungsschlüssel deiner Freundin) oder einen fremden beruflichen Schlüssel (bspw. den Schlüssel zum Büro).
  • Gefälligkeitsschaden:
    Bei einer Gefälligkeitshandlung, also einer nicht bezahlten, freiwilligen Tätigkeit für eine andere Person, richtest du einen Schaden an. Bei einem solchen Schaden besteht für den Schädiger rechtlich keine Schadensersatzpflicht.
    Beispiel: Du wolltest deinem Nachbarn einen Gefallen tun und hast ihm beim Umzug geholfen. Leider ist dir dabei etwas kaputtgegangen. Obwohl du dazu nicht verpflichtet wärst den Schaden zu begleichen, leistet deine PHV in diesem Fall eine Entschädigung.
  • Mietsachschaden:
    Mietsachschäden sind Schäden am Inventar oder Gebäude einer Mietsache, sowie Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Gegenständen.
    Beispiel: Du stößt gegen eine Lampe im Hotelzimmer und sie geht zu Bruch, lässt die Badewanne in deiner Wohnung überlaufen und verursachst einen Wasserschaden oder zerstörst den geliehenen Taucheranzug deines Freundes in deinem Sommerurlaub.
  • Forderungsausfalldeckung:
    Deine Haftpflichtversicherung bezahlt einen Schaden an dir oder deinem Eigentum, weil der Verursacher dies nicht kann.
    Beispiel: Dir ist jemand mit seinem unversicherten Auto in den Vorgarten gefahren und hat deinen Zaun beschädigt.

Schäden, die gezähmte Kleintiere (beispielsweise Katzen) anrichten, sind in der Privathaftpflicht abgedeckt. Anders sieht es bei Hunden oder auch Pferden aus. Für diese Tiere benötigst du eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

Die Versicherung kommt nur für Schäden auf, die du nicht vorsätzlich an anderen Personen oder deren Eigentum verursacht hast. Sogenannte Eigenschäden an dir selbst oder deinem Eigentum sind daher nicht versichert. Ebenso sind Schäden, die dein Hund verursacht, nicht abgedeckt, da sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht benötigen.

Ja, die Privathaftpflichtversicherung lässt sich steuerlich absetzen, wenn der Höchstbetrag von 1.900 € (für ledige Arbeitnehmer) oder 2.800 € (für Selbstständige, Beamte, Pensionäre) bei den Sonderausgaben nicht überschritten wird. Die Versicherung kann unter „sonstige Vorsorgeaufwendung“ in die Steuererklärung eintragen werden.

Wie hilft dir easymize?

  • Die optimale Zusammenstellung von Zusatzleistungen und die individuell beste Police zu finden, stellt eine komplexe Aufgabe dar!

  • Die Versicherungsexperten von easymize unterstützen dich bei dieser Aufgabe: wir beraten dich ohne Extrakosten und helfen dir bei Unklarheiten! Bei Bedarf finden wir aus ausgewählten Versicherern die beste Versicherung.

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