Die Drohnenversicherung zusammengefasst:
Warum ist eine Drohnenversicherung wichtig?
Drohnen werden nicht nur im gewerblichen, sondern auch im privaten Gebrauch immer beliebter. Sie bieten neben dem reinen Spaß am Fliegen auch die Möglichkeit für spektakuläre Luftaufnahmen.
Abstürze oder Kollisionen können zu teuren Schäden führen
Privat genutzte Drohnen sind Flugmodelle und gehören damit zur Gattung „Luftfahrzeuge“. Für den Halter eines Luftfahrzeugs ist der Besitz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend.
Die Mindesthöhe der Deckungssumme liegt bei 1.000.000 €
Bei Nutzung einer Drohne sollte die Versicherungsbestätigung, die Auskunft über die Deckungssumme sowie Versicherungsumfang und -dauer in gedruckter oder digitaler Form mitgeführt werden – sonst droht ein Bußgeld.
Was muss man bezüglich der Drohnen-Verordnung beachten?
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgesetzte Drohnen-Verordnung umfasst klare Regeln bezüglich der Nutzung von Drohnen und der Sicherheit im Luftraum. Die neuen EU-Drohnen-Regeln (2021) unterteilen den Betrieb von Drohnen in drei Betriebskategorien:
Offen: Flugoperationen mit geringem Risiko
Spezifisch: Flugoperationen mit mittlerem Risiko
Zertifiziert: Flugoperationen mit hohem Risiko
Die aktuellen EU-Regelungen für Drohnen zum Nachlesen findest du auch hier.
Die drei Betriebskategorien:
1. Offen
Die erste Kategorie stellt die Flugoperation mit dem geringsten Risiko dar, deshalb ist keine Genehmigung erforderlich. Folgende Vorschriften sind dennoch vor Betriebsname zu beachten:
- Flughöhe: maximal 120 m
- Nur in Sichtweite oder im „Follow me-Modus“ fliegen
- Mindestalter des Drohnenpiloten gilt zu beachten
- Haftpflichtversicherung erforderlich
- Kennzeichnung und Registrierung für Drohnenklasse C1
- Kein Transport von gefährlichen Gütern
- Kein Überflug von Menschenansammlungen
2. Spezifisch
Die zweite Kategorie tritt in Kraft, wenn das Einsatzspektrum über die „offene“ Kategorie hinausgeht. Es ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich, die auf folgende Weise erteilt werden kann:
- Betreiberzeugnis (LUC-Zertifikat) ist vorhanden
- Es liegt eine Ausnahmeregelung vor
- Die Flugoperation richtet sich nach einem definierten Standardszenario
- Durchführung einer Risikobewertung (Special Operation Risk Assessment= SORA)
3. Zertifiziert
Die letzte Kategorie stellt die Flugoperation mit dem höchsten Risiko dar. Das Risiko des Drohneneinsatzes ist vergleichbar mit dem der bemannten Luftfahrt.
- Für das Transportwesen (von Personen oder Gefahrengütern)
- Für die Nutzung von großen Drohnen > 3 m Durchmesser
- Lizenzen und Zertifizierungsprozesse erforderlich
Kann ich meine Drohne in die Privathaftpflicht integrieren?
Deine Drohnen in einen bestehenden Privathaftpflichtvertrag einzufügen ist zwar teilweise möglich, aber in vereinzelnden Fällen teuer. Meistens lohnt es sich mehr, eine separate Drohnenversicherung abzuschließen – oder eine neue Privathaftpflichtversicherung, in der die Drohne von Beginn an integriert wird.
Es kann auch sein, dass dein bestehender Vertrag bereits die Absicherung für Drohnen beinhaltet. Unsere Versicherungsexperten schauen sich gerne deinen bestehenden Vertrag an und verraten dir, ob und wie gut der Versicherungsschutz vorhanden ist.
Wiegt deine Drohne mehr als 5 kg, gibt es nur wenige Anbieter, die die Integration in die Privathaftpflicht ermöglichen. In solchen Fällen ist eine separate Drohnenversicherung die richtige Option.
Wie sieht die Gefährdungshaftung bei Schäden aus?
Im Gegensatz zur gewöhnlichen gesetzlichen Haftungspflicht bei schuldhafter Verursachung eines Schadens, besteht bei der Gefährdungshaftung auch für Schäden, die man nicht selbst verursacht hat, eine Schadensersatzpflicht. Diese kommt dann ins Spiel, wenn eine Handlung die Umgebung in besonderem Maße gefährdet.
So haftest du beispielsweise auch dann für den Schaden, den deine Drohne angerichtet hat, wenn der Schaden die Folge eines Absturzes durch einen technischen Defekt oder aufgrund einer heftigen Windböe war.